Dichtigkeitsprüfung

Jeder Grundstückseigentümer ist dafür verantwortlich, dass die dazugehörige Entwässerungsanlage ordnungsgemäß funktioniert. Dazu werden die Abwasserleitungen vom Hausanschluss einer so genannten Dichtigkeitsprüfung unterzogen.
Abwasserleitungen müssen dicht sein, damit keine Gefährdung für die Umwelt entsteht; es sollte weder Fremdwasser in den Kanal ein- noch Abwasser austreten.
Undichtigkeiten können beispielsweise durch Risse, undichte Muffen oder defekte Rückstauklappen entstehen. Je nachdem, ob es sich um einen Altbau oder Neubau handelt, sind Grundstückseigentümer nach DIN 1986-30 (bestehende Hausanschlüsse) bzw. nach DIN EN 1610 (neue Abwasserleitungen) gesetzlich dazu verpflichtet, eine Inspektion und Sanierung der Anlage durch einen zugelassenen Fachbetrieb durchführen zu lassen. Vorgaben wie Fristen und Zeitspannenregelungen werden von den jeweils zuständigen Gemeinden geregelt.
Bei der regelmäßig durchzuführenden Prüfung der Entwässerungsanlage liefern
Druckprüfungen im Gegensatz zur Sichtprüfung eindeutige Ergebnisse, sind aber auch mit mehr Aufwand verbunden.

Der Abwasserentsorgungsbetrieb Parchim empfiehlt für Dichtigkeitsprüfungen ausschließlich Fachbetriebe zu beauftragen, die im Besitz eines entsprechenden Gütenachweises sind, wie zum Beispiel dem "Güteschutz Kanalbau" (Gütezeicheninhaber unter www.kanalbau.com).